Es wird die Errichtung von effizienten Photovoltaikanlagen zur überwiegenden Eigenversorgung gefördert. Es besteht keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der Photovoltaikanlage. Gefördert wird allerdings bis zu einer Größe von max. 3 kWpeak.
Die Förderung beträgt € 600 pro kWp, das sind maximal € 1.800 für eine Anlage. Der Ertrag muss mindestens 800 kWh im Jahr pro kWpeak sein.
Die Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einem befugten Unternehmen (Elektrotechniker) fach- und normgerecht installiert werden.
Die technische Planung der Anlage durch den Elektrotechniker muss vor der Einreichung des Förderantrags erfolgen!