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Photovoltaik

Land Salzburg verdoppelt den Sockelbetrag der Förderung für betriebliche Photovoltaikanlagen

29.06.2018 | „Die zusätzliche Förderung ist speziell für Klein- und Mittelbetriebe ideal. Dadurch amortisiert sich etwa eine 10-Kilowatt-peak-Anlage durchschnittlich in etwa sieben Jahren. Mit der zusätzlichen Klima- und Energiefonds-Förderung schreibt sich die Investition sogar noch um ein Jahr früher ab“, informiert der Innungsmeister der Salzburger Elektrotechniker, Ing. Michael Brettfeld.

Konkret gefördert wird die Errichtung neuer, effizienter Photovoltaikanlagen auf betrieblichen Gebäuden. Eine Förderung aus diesem Topf ist ab dem sechsten Kilowatt peak einer PV-Anlage möglich (bis maximal 300 Kilowatt peak). Beim Betrieb der geförderten Anlage ist eine Eigenverbrauchsquote von mindestens 60% Voraussetzung. Eine weitere, wichtige Voraussetzung ist eine spezifische, unabhängige und produktneutrale Beratung – entweder durch einen Berater des umwelt service Salzburg (Photovoltaik-Check) oder durch ein anderes, dazu befugtes Unternehmen.

Leistungsabhängige Förderung

Die Förderung besteht bei einer Anlagengröße von über 5 Kilowatt peak aus einem Sockelbetrag von 2.000 € und aus einer leistungsabhängigen Förderung pro Kilowatt peak, die sich nach der zurechenbaren, erreichten Leistung der Anlage staffelt: 6 bis 10 Kilowatt peak (500 €), 11 bis 25 Kilowatt peak (300 €) und 26 bis 500 Kilowatt peak (100 €).

Das bedeutet, dass beispielsweise eine 10-Kilowatt-peak-Anlage vom Land Salzburg mit 4.500 € gefördert wird. Der Klima- und Energiefonds unterstützt zudem die Errichtung von PV-Anlagen mit einer Größe von 1 bis 5 Kilowatt peak. Da die Landesförderung erst ab dem sechsten Kilowatt peak greift, können diese beiden Förderungen kombiniert werden. Die Förderaktion läuft noch bis 31. Dezember 2018.

Nähere Info bei Pascal Schweickhardt, umwelt service Salzburg, Tel. 0662/8888, Dw. 439, E-Mail: pascal.schweickhardt@umweltservicesalzburg.at, oder Tanja Tobanelli, Land Salzburg, Tel. 0662/8042, Dw. 3872, E-Mail: wirtschaft@salzburg.gv.at

Richtlinie vom 1.6.2018:
https://www.salzburg.gv.at/wirtschaft_/Documents/pdf-formulare-wt-w258a.pdf